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Weitere Themen: Ausbildung am Kolleg auf einen Blick
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  2. Bafög
  3. Bewerbung

Inhalt

Bafög

Ausbildungsförderung

Die Ausbildung ist kostenfrei, und Studierende, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, erhalten Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög). Einige Hinweise:

  • Für die Ausbildung an einem Kolleg wird grundsätzlich vom ersten Semester an Ausbildungsförderung geleistet (§ 2 (1) 4. BAföG).
  • Ausbildungsförderung wird in der Regel nicht geleistet, wenn der/die Auszubildende bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bereits vollendet hat (§10 (3) BAföG). Über Ausnahmen gibt das Amt für Ausbildungsförderung Auskunft.
  • Die Förderungshöchstdauer am Kolleg beträgt acht Semester. Die Ausbildungsförderung wird für die Ausbildung an einem Kolleg in voller Höhe als Zuschuss geleistet (§17 (1) BAföG), das heißt die Förderung muss nicht – auch nicht teilweise – zurückgezahlt werden.
  • Für die Studierenden eines Kollegs werden bei der Festsetzung der Ausbildungsförderung das Einkommen und das Vermögen der Eltern nicht angerechnet.
  • Der Bafög-Höchstsatz beträgt derzeit € 670,– im Monat. Die Höhe der Ausbildungsförderung variiert allerdings; so verringert sie sich beim Bezug von Kindergeld, Wohngeld usw.

Bezugsgrundlage der aufgeführten Hinweise ist das Bundesausbildungs­förderungsgesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung. Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Für Detailfragen zur Ausbildungsförderung wenden Sie sich bitte an das

Amt für Ausbildungsförderung
beim Kreis Siegen-Wittgenstein
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen

Weitere wichtige Hinweise

Sie sollten frühzeitig bedenken, dass in der Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn nicht immer problemlos eine Arbeitsstelle zu bekommen ist. Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt haben Sie nach der Kollegzeit nur dann, wenn unmittelbar vor der Kollegzeit ein Leistungsanspruch entstanden ist. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn Sie sich direkt vor Beginn der Ausbildung am Kolleg für wenigstens einen Tag arbeitslos gemeldet hätten.

Krankenversicherung

Für Studierende eines Kollegs besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Ohne bestehende Krankenversicherung kann die Laufbahn am Kolleg nicht eingeschlagen oder fortgesetzt werden. Um die Krankenversicherung müssen Sie sich selbst kümmern. Hier sollten Sie rechtzeitig klären, ob Sie wieder bei Ihren Eltern mitversichert oder bei Ihrer Krankenkasse in den Schülertarif eingestuft werden können.

Lehrbücher

Die Lehrbücher werden zum weitaus größten Teil vom Siegerland-Kolleg zur Verfügung gestellt. Sie müssen sich mit rund € 25,– pro Semester an den Kosten für Lehrbücher und mit € 10,– pro Semester an den Kosten für Kopien beteiligen.


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